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Ayurveda-Ausbildung

Foto: choucashoot/Fotolia.com

Große Unterschiede

Die gesetzlichen Regelungen für Ayurveda-Lehrgänge in Deutschland, Österreich und in der Schweiz differieren erheblich

In Österreich bestehen derzeit die strengsten gesetzlichen Vorschriften. Medizinische Behandlungen sind hier ausschließlich Ärzten vorbehalten. Das Berufsbild des Heilpraktikers existiert in Österreich nicht. Ayurveda-Medizin darf also nur von einem Arzt angeboten werden. Ein Quereinstieg ist ausgeschlossen. Ayurveda-Lehrgänge für Ärzte bietet die Europäische Akademie für Ayurveda in Kooperation mit der Wiener Akademie für Ganzheitsmedizin Gamed an.
Für den gesundheitsfördernden und präventiven Bereich wurde in Österreich das Berufsbild des Wellness- und Ayurveda-Wohlfühlpraktikers geschaffen. Diese öffentlich-rechtlich anerkannte Weiterbildung erfolgt durch eine dreijährige Ausbildung. Die Zahl der Unterrichtseinheiten und das Lehrziel sind verbindlich festgelegt. Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab. Die bestandene Prüfung ist Voraussetzung zur Beantragung eines Gewerbescheins, ohne den in Österreich keine selbstständige Tätigkeit ausgeübt werden darf. Die Mitarbeit in einer Ayurveda-Praxis oder in einem Wellness-Betrieb ist während der Ausbildungszeit erlaubt.

In der Schweiz kann jeder Ayurveda-Behandlungen anbieten. Es gibt aber eine Art Selbstregulativ durch das Erfahrungsmedizinische Register (EMR), das über die Zulassung bei Krankenversicherungen entscheidet. Patienten, die über eine Zusatzpolice verfügen, können darüber ihre Behandlungen bei Kassen-Ärzten und Therapeuten, die Naturheilverfahren anbieten, abrechnen. Um die Zulassung zu erhalten, ist beim EMR der Nachweis einer qualifizierten Ausbildung zu erbringen und gemäß den Vorschriften für Hygiene und Ausstattung eine „Praxis“ zu führen. Zur Ausbildung zählen ein festes Lehrziel, welches ein privates Institut selbst erstellen kann, und 400 Unterrichtsstunden einschließlich schulmedizinischem Wissen, ausgerichtet auf die Ausübung von therapeutischen und Medical Wellness-Berufsbildern. Wellness-Anwendungen werden auch künftig nicht über Kassen abzurechnen sein.
Die verschiedenen Berufsverbände für Natur- und Komplementärmedizin, darunter der Verband Schweizer Ayurveda Mediziner und Therapeuten (VSAMT), haben in Abstimmung mit den Krankenkassen den Beruf des Komplementärtherapeuten entwickelt, der derzeit vor der eidgenössischen Abstimmung steht. Nach Verabschiedung umfasst der Beruf vier Jahre Ausbildungszeit mit einem klaren Lehrziel, welches eine Grundausbildung mit aufbauendem Schwerpunkt in einem naturmedizinischen Fach, z.B. Ayurveda, vorsieht.

In Deutschland können, ausgenommen die Ausbildung zum Heilpraktiker, sämtliche Ausbildungen rund um Wellness, Medical Wellness und Naturheilverfahren völlig unreguliert, das heißt ohne jegliche amtlichen Auflagen, angeboten werden. Das führt zu der Situation, die der Markt in Deutschland heute wider spiegelt, nämlich zu einer unüberschaubaren Flut von Berufsbezeichnungen und Angeboten dubioser Ausbildungsinstitute, die mit Preisdumping, „Zertifikats“- und „Diplom“-Abschlüssen ihre Klientel anlocken. Die beiden Ausbildungsinstitute Europäische Akademie für Ayurveda und Campus Naturalis Akademien für ganzheitliche Gesundheitsbildung bemühen sich seit Jahren um einen Ausbildungsstandard und die offizielle Anerkennung als Bildungsträger.
Die Europäische Akademie für Ayurveda beispielsweise ist Partner der indischen Gujarat Ayurveda-Universität und anerkannt vom Weiterbildung Hessen e.V. sowie von den Berufsverbänden VEAT und VSAMT. Für Ärzte gibt es eine einjährige Fortbildung in Ayurveda-Medizin. Im November 2008 startet ein dreijähriger Studiengang in Ayurveda-Medizin für Ärzte, Heilpraktiker und medizinische Berufe.

Quelle: psa Nr. 2, Stand August 2008